AGBs

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Dienstleistungen und damit verbundene Lieferungen, Nachlieferungen und Leistungen zwischen der Pfleger Bau GmbH, der Ing. Pfleger GmbH sowie deren Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, und deren Auftraggebern (AG). Diese AGB sind für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen verbindlich. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.


Angebote, Preise und Bestellungen

Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sämtliche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen zurückzustellen. Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Auslieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen der Produkte in Form, Farbe und Gewicht sind im Rahmen des Zumutbaren gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine Informationen über Angebots- oder Verrechnungspreise an Dritte weiterzugeben.


Produktbeschaffenheit und übliche Produkteigenschaften

Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den in Prospekten und Angeboten gemachten Angaben. Schwankungen in den Eigenschaften der verkauften oder eingebauten Produkte, wie z.B. Schwind- und Quellverhalten, sind möglich und stellen keine Mängel dar. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus solchen Schwankungen sind ausgeschlossen.


Gewährleistung und Schadenersatz

Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei unverzüglicher Beanstandung nach Übernahme der Ware. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die gelieferten Werke und Produkte, nicht auf Folgeschäden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren in zwei Jahren nach Leistungserbringung.


Lieferfrist, Gefahrenübergang und Kosten

Lieferzusagen sind unverbindlich. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Auftragnehmers verlassen. Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern nicht anders vereinbart. Bei Annahmeverzug kann der Auftragnehmer Lagergebühren berechnen oder vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten.


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stimmt der Rückholung nicht bezahlter Waren zu und räumt dem Auftragnehmer ein uneingeschränktes Zutrittsrecht ein. Bei Veräußerung der Ware gilt der Wiederveräußerungspreis als an den Auftragnehmer abgetreten.


Rechnungslegung, Fälligkeit und Verzugszinsen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Mahn- und Inkassospesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Skontoabzüge bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.


Urheberrecht

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


Rücktritt

Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei Zahlungsverzug des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann nur im Rahmen gesetzlicher Rücktrittsrechte vom Vertrag zurücktreten. Änderungen der Lieferverpflichtung gelten als genehmigt.


Werbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildmaterial des Bauvorhabens für Werbezwecke zu verwenden und das Bauvorhaben in die Referenzliste aufzunehmen.


Datenspeicherung

Der Auftraggeber speichert und verarbeitet personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.


Ergänzende Geschäftsbedingungen für Miete, Abholung und Rückstellung

Der Mieter trägt die Kosten für Abholung und Rückgabe der gemieteten Ware. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware haftet der Mieter.

Mietbedingungen und Haftung

Der Mieter trägt das Risiko für jede Beschädigung oder den Verlust der gemieteten Ware während der gesamten Mietdauer sowie während des Transports. Im Falle eines Verlustes oder einer wesentlichen Beschädigung der Ware ist die Vermieterin berechtigt, Schadenersatz in Höhe des Listenpreises zu verlangen. Alternativ kann die Vermieterin entweder die Reparaturkosten oder die Wertminderung einfordern.

Arbeitnehmerschutz auf Baustellen

Der Auftragnehmer (AN) kann auf Baustellen, wo er nur Teile der Leistungen erbringt oder Fachkräfte/Material in Regie beistellt, nicht für die Einhaltung der Vorschriften für das gesamte Bauvorhaben haften. Nur wenn die Leistung vollständig durch den AN erbracht wird, kann er die Verantwortung für die Einhaltung der relevanten Gesetze übernehmen. Der Bauherr ist verpflichtet, einen Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen. Eine stillschweigende Übernahme dieser Pflichten durch den AN ist ausgeschlossen.

Haftungsausschluss für AG-Beistellungen und Planungen

Der AN haftet nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber (AG) bereitgestellten Materialien, Pläne oder Anweisungen. Bei der Ausführung auf Basis dieser Unterlagen haftet der AN nur, wenn die Leistungen vollständig durch ihn erbracht werden. Der AG verpflichtet sich, sich einen fachkundigen Berater für die Gesamtüberwachung der Bautätigkeiten zu nehmen und haftet für die Unterlassung dieser Pflicht.

Allgemeine rechtliche Bestimmungen

  • Der AN behält sich das Recht vor, während der Gültigkeitsdauer der Verkaufsunterlagen Produkte aus dem Programm zu nehmen oder technische Änderungen vorzunehmen.
  • Aufrechnungen gegen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sind ausgeschlossen.
  • Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den AG nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages.
  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Zur Entscheidung von Streitigkeiten ist das am Sitz des Unternehmens zuständige Gericht örtlich zuständig. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, die Baustelle oder der Ort der Auslieferung.