AGBs
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge, Dienstleistungen und damit verbundene Lieferungen, Nachlieferungen und Leistungen zwischen der Pfleger Bau GmbH, der Ing. Pfleger GmbH sowie deren Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, im Folgenden als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, und deren Auftraggebern (AG). Diese AGB sind für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen verbindlich. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Angebote, Preise und Bestellungen
Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich und ohne Gewähr. Sämtliche Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen zurückzustellen. Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Auslieferung der Ware oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen der Produkte in Form, Farbe und Gewicht sind im Rahmen des Zumutbaren gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine Informationen über Angebots- oder Verrechnungspreise an Dritte weiterzugeben.
Produktbeschaffenheit und übliche Produkteigenschaften
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den in Prospekten und Angeboten gemachten Angaben. Schwankungen in den Eigenschaften der verkauften oder eingebauten Produkte, wie z.B. Schwind- und Quellverhalten, sind möglich und stellen keine Mängel dar. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aus solchen Schwankungen sind ausgeschlossen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei unverzüglicher Beanstandung nach Übernahme der Ware. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die gelieferten Werke und Produkte, nicht auf Folgeschäden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren in zwei Jahren nach Leistungserbringung.
Lieferfrist, Gefahrenübergang und Kosten
Lieferzusagen sind unverbindlich. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Waren das Lager des Auftragnehmers verlassen. Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, sofern nicht anders vereinbart. Bei Annahmeverzug kann der Auftragnehmer Lagergebühren berechnen oder vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig verwerten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber stimmt der Rückholung nicht bezahlter Waren zu und räumt dem Auftragnehmer ein uneingeschränktes Zutrittsrecht ein. Bei Veräußerung der Ware gilt der Wiederveräußerungspreis als an den Auftragnehmer abgetreten.
Rechnungslegung, Fälligkeit und Verzugszinsen
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Mahn- und Inkassospesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Skontoabzüge bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Urheberrecht
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Rücktritt
Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten, z.B. bei Zahlungsverzug des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann nur im Rahmen gesetzlicher Rücktrittsrechte vom Vertrag zurücktreten. Änderungen der Lieferverpflichtung gelten als genehmigt.
Werbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bildmaterial des Bauvorhabens für Werbezwecke zu verwenden und das Bauvorhaben in die Referenzliste aufzunehmen.
Datenspeicherung
Der Auftraggeber speichert und verarbeitet personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Miete, Abholung und Rückstellung
Der Mieter trägt die Kosten für Abholung und Rückgabe der gemieteten Ware. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware haftet der Mieter.